Wechselmodell entspricht Kindeswohl Die Antragsgegnerin hat sich gegen die Fortsetzung des Wechselmodell ausgesprochen mit der Begründung, es sei für das Kind förderlicher, wenn es einen festen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil habe. Gleichzeitig hat sie die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich beantragt mit
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