Rechtliches Gehör

BVerfG: Unterbliebene Anhörung stellt Verstoß gegen Recht auf prozessuale Waffengleichheit dar.

Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung grundrechts­verletzend.

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass das Landgericht Berlin die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt hat, indem es ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Verfügung erlassen hat.