Rechtliches Gehör
BVerfG: Unterbliebene Anhörung stellt Verstoß gegen Recht auf prozessuale Waffengleichheit dar.
Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne vorherige Anhörung grundrechtsverletzend.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das Landgericht Berlin die Beschwerdeführerin in ihrem grundrechtsgleichem Recht auf prozessuale Waffengleichheit gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verletzt hat, indem es ohne vorherige Anhörung eine einstweilige Verfügung erlassen hat.