Besuchsrecht-Umgang Deutschland
Vor einem gerichtlichen Umgangsverfahren muss keine außergerichtliche Lösung mit Hilfe des Jugendamts versucht werden.
Kein fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Umgangsantrag
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Ludwigshafen im September 2020 den Umgangsantrag des
Kindesvaters mit der Begründung zurückgewiesen, es fehle an einem Rechtsschutzbedürfnis für das gerichtliche Verfahren.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kindesvater zuvor versuchen müssen, mit Hilfe des Jugendamtes eine einvernehmliche
Lösung zu finden. Der Kindesvater sah dies anders und legte daher gegen die Entscheidung Beschwerde ein………….